Bessere Vereinbarkeit dank Recht auf ein reduziertes Arbeitspensum nach Geburt oder Adoption
Junge Eltern kennen das Problem: Der Mutterschaftsurlaub ist vorbei, der Vaterschaftsurlaub sowieso längst, die Rückkehr in die Erwerbsarbeit steht an. Doch das kann schwieriger sein als erwartet: Teilweise findet man nicht auf Anhieb einen Kita-Platz und nicht alle Familien haben ein Betreuungs-Netzwerk oder Grosseltern, auf das sie zurückgreifen können. Alles Gründe, die Erwerbsarbeit zugunsten der Vereinbarkeit zu reduzieren.
Das Personalrecht der Stadt Zürich kennt bereits heute die Grundsätze, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen und flexible Arbeitsmodelle zu fördern. Faktisch sind die Mitarbeitenden heute aber auf den Goodwill ihrer Vorgesetzten angewiesen: Nicht in jedem Fall wird ihnen die Möglichkeit gewährt, ihr Pensum nach der Geburt zu reduzieren.
Dort setzt die heute überwiesene Motion an: Neu haben alle Mitarbeitenden der Stadt Zürich das Recht, ihr Pensum innerhalb eines Jahres um 20% zu reduzieren, sofern der Anstellungsgrad dadurch nicht unter 60% fällt. Das ist sinnvoll, denn in der Praxis führt der Wunsch nach einer Pensenreduktion nach Elternschaft immer wieder zu Schwierigkeiten. Wenn die Stadt ihre im Personalrecht verankerten Grundsätze ernst nehmen will, muss sie die Rechte der Angestellten in diesem Bereich stärken. Genau das haben wir heute getan.