Vermietungsverordnung: soziale Durchmischung erhalten

Mit der neuen Vermietungsverordnung hat sich der Gemeinderat auf einen breit abgestützten Kompromiss geeinigt, der den Grundlinien der bewährten städtischen Wohnpolitik entspricht. Nun braucht es Augenmass bei der Umsetzung.

Eine gute und sichere Wohnsituation ist entscheidend für die Lebensqualität. Deshalb sind bezahlbare Mieten, ein vernünftiger Flächenverbrauch pro Kopf, Wohnstabilität im gewohnten Umfeld und ein starker MieterInnenschutz elementare Grundsätze einer fairen und nachhaltigen Wohnpolitik. Während der Stadtrat in seiner ausgewogenen und zielführenden Vorlage zur neuen Vermietungsverordnung diesen Grundsätzen noch Rechnung trug, hatte die rechte Mehrheit in Gemeinderat gänzlich andere Pläne.

 

Getrieben von einer Neiddebatte und der Empörung über einzelne Prominente in städtischen Wohnungen beantragte die rechte Ratshälfte u.a. starre Einkommensgrenzen für die Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Wohnungen, die unweigerlich zu Massenkündigungen und grosser Verunsicherung geführt und den Mittelstand vollends renditeorientierten Immobilienspekulanten ausgeliefert hätte. Dies im krassen Widerspruch zum Gedanken des Wohnbauartikels, der 2011 von mehr als drei Vierteln der Zürcherinnen und Zürcher angenommen wurde und ausdrücklich nicht nur für die Einkommensschwächsten, sondern auch für den Mittelstand wirken sollte.

Gesamtsicht statt Fokus auf Einzelfälle

Dank dem von linker Seite eingebrachten Kompromiss einer aktiven Bewirtschaftung konnten diese Pläne jedoch abgewendet werden. Anstelle starrer individueller Einkommensgrenzen steht nun eine Gesamtbetrachtung der städtischen Mietverhältnisse im Zentrum. Klare Vorgaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei Erstvermietungen stellen dabei sicher, dass in erster Linie jene Personen zum Zug kommen, die auf dem privaten Wohnungsmarkt Schwierigkeiten haben. Gleichzeitig erlauben die Bewirtschaftungsvorgaben den Mieterinnen und Mietern jedoch eine berufliche Entwicklung und damit verbunden ein höheres Einkommen, ohne deshalb direkt den Verlust der Wohnung befürchten zu müssen.

 

Ziel der Vorgaben ist eine ausgewogene BewohnerInnenstruktur und damit eine gute soziale Durchmischung in den städtischen Liegenschaften. Anders als der von den Rechten herbeigesehnte Systemwechsel, der das städtische Wohnungsangebot auf den Status von Sozialwohnungen reduziert hätte, entspricht dies dem Grundgedanken des gemeinnützigen Wohnens nach dem Prinzip der Kostenmiete und damit auch dem Wohnbauartikel als Grundstein der städtischen Wohnpolitik.

Effektive Entlastung für den Mittelstand

Während die Rechten gerne und oft davon reden den Mittelstand entlasten zu wollen, ist es hier einmal mehr die Linke, die den Worten auch Taten folgen lässt. Denn wenn man den Mittelstand effektiv entlasten will, dann macht man das am besten über die Mieten – dem weitaus grössten Posten im mittelständischen Haushaltsbudget.

 

Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der neuen Verordnung um eine Kompromisslösung. In den kommenden Jahren wird sich zeigen müssen, ob diese mit Augenmass umgesetzt werden kann. Sollten dabei negative Effekte wie vermehrte Kündigungen auftreten oder die Liegenschaftenverwaltung vor unlösbare Probleme gestellt sein, so wird die SP umgehend reagieren und entsprechende Korrekturen vorschlagen.