SP begrüsst Pilotprojekt für kostenlose Rechtsberatung im Ausländerrecht

Im Rahmen eines Pilotprojekts ermöglicht das Sozialdepartement der Stadt Zürich kostenlose Rechtsberatungen für Menschen ohne Schweizer Pass, die aufgrund von Sozialhilfebezug ausländerrechtlichen Massnahmen ausgesetzt sind. Dieses sinnvolle Angebot kann einen wichtigen Beitrag zu fairen Rechtsverfahren leisten.

Wenn Menschen ohne Schweizer Pass auf Sozialhilfe angewiesen sind, kann das schwerwiegende Konsequenzen für sie haben. So kann Sozialhilfebezug als Zeichen mangelnder Integration gewertet werden und damit erhebliche Folgen für das Aufenthaltsrecht oder den Familiennachzug haben – bis hin zum Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Und das selbst für Menschen, die seit vielen Jahren in der Schweiz gelebt, gearbeitet und Steuern bezahlt haben.

 

Umso wichtiger sind in solchen Fällen die rechtliche Beratung und Vertretung der Betroffenen. Menschen mit bescheidenen Einkommen können sich das aber oft schlicht nicht leisten. Das Pilotprojekt der Stadt Zürich schafft hier Abhilfe in Form einer kostenlosen Rechtsberatung für jene Menschen, die aufgrund von Sozialhilfebezug mit ausländerrechtlichen Massnahmen konfrontiert sind über begrenzte finanzielle Mittel verfügen und deren Erfolgsaussichten in einem Verfahren als aussichtsreich beurteilt werden.

 

Die SP begrüsst diese Initiative der Stadt Zürich: «Um faire Verfahren sicherzustellen, brauchen die Betroffenen Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung. Das Pilotprojekt der Stadt kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten», sagt SP-Gemeinderätin und Rechtsanwältin Fanny de Weck.