Nach Gerichtsentscheid: SP will Business Apartments weiter einschränken

Das Verwaltungsgericht bestätigte heute, dass Business Apartments in der Stadt Zürich nicht mehr dem gesetzlichen Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Es braucht aber noch weitere Schritte, um das Business-Apartment-Problem zu lösen.

In der Stadt Zürich haben sich die Mieten in den letzten 20 Jahren fast verdoppelt. Immer mehr Wohnungen gehören Immobilienkonzernen, Banken und dubiosen AGs, die immer unanständigere Renditen erzielen. Ein beliebtes Vorgehen zur Renditeoptimierung ist die gewerbsmässige Vermietung ganzer Wohnungen über AirBnB oder als Business-Apartments.

 

Oliver Heimgartner, Co-Präsident der SP Stadt Zürich, sagt dazu: «Die rund 5’000 Business-Apartments in der Stadt Zürich verschärfen die Wohnungsnot und treiben die Preise zusätzlich in die Höhe, wie man an Business-Apartments für 14’500 Franken im Monat sieht. Entsprechend begrüsse ich dieses Urteil sehr, damit dieser erste Schritt gegen die Ausbreitung von Business Apartments nun endlich gemacht werden kann.»

 

Es gibt aber auch viele Business-Apartments und Wohnungen, die gewerbsmässig über Plattformen wie AirBnB vermietet werden, die von der BZO-Regelung nicht erfasst sind. Die Stadt Luzern möchte darum noch einen Schritt weiter gehen und grundsätzlich verbieten, dass Wohnraum vernichtet wird, um mit Business Apartments oder kommerziellen AirBnBs die Rendite zu steigern. Eine entsprechende Volksinitiative der SP wurde 2023 in Luzern deutlich angenommen, die Umsetzungsvorlage steht kurz vor der Verabschiedung.

 

Die SP Stadt Zürich ist eng mit der SP Stadt Luzern im Austausch und erarbeitet aktuell einen Initiativtext, mit dem auch in Zürich noch effektiver gegen die Zunahme von Business Apartments vorgegangen werden kann.