Der Worte sind genug gewechselt – lasst uns endlich Taten sehen!

Mit der Neuauflage des Wassergesetzes nimmt der Regierungsrat die wichtigsten Anliegen der SP und der Bevölkerung auf. Nun muss es insbesondere beim Gewässerschutz zügig vorwärts gehen.

Das Zürcher Volk hat im Februar 2019 gemeinsam mit der SP die erste Version des Wassergesetzes klar abgelehnt. Damit hat es Nein gesagt zu jeglichen Privatisierungsgelüsten im Trinkwasserbereich. Die Bevölkerung wollte keine Abschwächung des auf Bundesebene verankerten Gewässerschutzes und der Wiederherstellung natürlicher Gewässer und verlangte, dass der Hochwasserschutz den wegen der Klimaerwärmung zunehmenden Risiken energisch begegnet. Mit dem Nein zum Wassergesetz protestierte die Bevölkerung auch gegen das Versperren und Verbauen der Ufer öffentlicher Gewässer wie des Zürichsees.

 

Nun muss der Kanton in erster Linie an die Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Grundlagen für Gewässerschutz, Revitalisierungen, Hochwasserschutz und Seezugang gehen. Für die Ausscheidung von Gewässerräumen, in denen Dünger und Pestizide verboten sind, ist die Übergangsfrist des Bundes Ende 2018 abgelaufen, ohne dass ein einziger Quadratmeter Gewässerraum im Kanton Zürich ausgeschieden worden wären. Die SP sieht also keine grosse Notwendigkeit, erneut viel Zeit und Energie in eine äusserst aufwendige Paragraphenklauberei zu investieren.

 

Der neue Anlauf für ein neues Wassergesetz nimmt die wichtigsten Anliegen der SP und der Nein-Allianz von 2019 auf: Umsetzung der Bundesvorgaben im Gewässer- und Hochwasserschutz sowie ein Privatisierungsverbot beim Trinkwasser. Das ist begrüssenswert. Bei der Ausscheidung der Gewässerräume und der Wiederherstellung natürlicher Gewässer muss es nun zügig und ohne erneute jahrelange Feilscherei um Gesetzesparagraphen vorwärts gehen. Die SP wird mit ihren Partnerfraktionen im Kantonsrat sicherstellen, dass die dafür notwendigen Mittel und Stellen zur Verfügung stehen.