Ja zum Forensischen Institut Zürich

Unter dem Namen Forensisches Institut Zürich erbringen Mitglieder der Kantons- und Stadtpolizei gemeinsam Leistungen im Bereich der Forensik. Mit einer Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Stadt soll diese Zusammenarbeit für die Zukunft rechtlich abgesichert werden.

Bereits seit 2010 arbeiten Mitarbeitende von Kantons- und Stadtpolizei im Forensischen Institut Zürich (FOR) unter einem Dach als organisatorische Einheit zusammen und bringen die Forensik weiter voran. Diese Zusammenarbeit funktioniert bisher einwandfrei und die Mitarbeitenden verstehen sich bereits als Einheit. Sie basiert aber erst auf unverbindlichen Vereinbarungen und ist daher vom Goodwill aller Beteiligten abhängig.

 

Damit das FOR seine Erfolgsgeschichte weiterschreiben kann, wird durch die Vereinbarung eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet. Diese Rechtsform wird von externen Gutachter*innen als einzige Möglichkeit erachtet, damit die Stadt Zürich sich weiterhin an der Forensik beteiligen und beim neu gegründeten Institut auf Augenhöhe mit dem Kanton mitbestimmen kann.

Gemeinsamer Betrieb durch Stadt und Kanton

Dies ist für die Stadt Zürich, insbesondere für die Stadtpolizei als Arbeitgeberin, enorm wichtig. Schliesslich ist die Stadtpolizei bei ihrer Ermittlungstätigkeit auf Leistungen des FOR angewiesen. Diese sind um einiges unkomplizierter und effizienter zu erlangen, wenn die Stadtpolizei im FOR direkt involviert ist.

 

Ohne die vorliegende Vereinbarung müsste sich die Stadtpolizei von der forensischen Tätigkeit verabschieden – denn diese gehört eigentlich in den Aufgabenbereich der Kantonspolizei. Wir sollten diese wichtige Aufgabe jedoch nicht allein dem Kanton alleine überlassen.