Grundstückgewinnsteuer: Wenige profitieren – alle bezahlen

Weshalb soll man NEIN sagen zur Senkung der Grundstückgewinnsteuer? Ist das nicht eine Neidkampagne?
Jacqueline Badran: Auf keinen Fall. Die Grundstückgewinnsteuer ist die gerechteste Steuer überhaupt – und sie ist sehr moderat. Sie besteuert Gewinne, für die man keine Leistung erbracht hat, denn die Boden- und Liegenschaftspreise steigen aufgrund der Nachfrage automatisch, ohne Eigenleistung der Besitzer. Sie wirkt zudem gegen die Spekulation: Immobilien zu kaufen, um sie dann nach zwei Jahren viel teurer weiterzuverkaufen, soll sich nicht lohnen.

Es geht doch nur um ganz kleine Beiträge, auf die kann der Staat doch verzichten!
Badran: Es geht im Kanton Zürich um Steuerausfälle von rund 75 Mio. Franken oder, je nach Gemeinde, um drei bis vier Steuerprozente. Von einer Senkung profitieren insbesondere Immobilienaktiengesellschaften, welche Land kaufen, dieses bebauen und dann zu Höchstpreisen weiterverkaufen. Demgegenüber müsste die ganze Bevölkerung die Steuerausfälle refinanzieren – über den Abbau von Staatsleistungen oder die Erhöhung von Steuern.

Die Grundstückgewinnsteuer verteuert die Mieten. Das wollen Sie doch sicher nicht!
Badran: Die Grundstückgewinnsteuer kann nicht einfach auf die Mieten überwälzt werden. Sie schmälert aber die Gewinne der Spekulanten. Und dies zu Recht, da genau diese von Infrastrukturleistungen des Staates wie Strassen, öffentlichem Verkehr und Schulhäusern profitieren. Es ist deshalb richtig, dass diejenigen, die von diesen Leistungen profitieren, sich über die Grundstückgewinnsteuer an deren Kosten beteiligen.

Immobilienbesitz ist doch Altersvorsorge. Wollen Sie die älteren Menschen zur Kasse bitten?
Badran: Die Grundstückgewinnsteuer ist sinnvoll geregelt, denn sie ist abhängig von der Besitzdauer. Je länger man eine Liegenschaft besitzt, desto tiefer fällt die Steuer aus. Wenn man ein Haus verkauft, um beispielsweise eine Wohnung zu kaufen, fällt gar keine Grundstückgewinnsteuer an, ebenso wenig bei Vererbung oder Schenkung an die Kinder. Die Altersvorsorge ist also geschützt. Investitionen in das eigene Haus oder in die eigene Wohnung werden nicht besteuert. Ausserdem: Mieterinnen und Mieter, die ein Leben lang ihre Miete bezahlt haben, profitieren von einer Bodenwertsteigerung nicht, im Gegenteil: Eine solche führt meist zu höheren Mieten.