Gesamterneuerungswahlen Geschäftsleitung SP Stadt Zürich
Anlässlich der Jahres-DV vom 7. Juli stehen wie alle zwei Jahre auch die Gesamterneuerungswahlen von Geschäftsleitung und Präsidium der SP Stadt Zürich an.
Zwei Bisherige treten nicht zur Wiederwahl an:
- Vera Ziswiler, SP3
- Simone Feuerstein, SP7&8
Bereits an dieser Stelle: herzlichen Dank, Vera und Simone, für euer Engagement! Selbstverständlich werdet ihr an der Jahres-DV noch gebührend verabschiedet.
Für eine weitere Amtszeit stellen sich zur Verfügung:
- Oliver Heimgartner (Co-Präsident)
- Liv Marher (Co-Präsidentin)
- Chris Nestel (Finanzdelegierter, SP4)
- Anna Graff (SP9)
- Jonas Keller (SP11)
- Tiba Ponnuthurai (SP6)
- Alain Thiébaud (SP4)
- Esther Straub (SP6)
- Jean-Daniel Strub (SP7&8)
- Tom Cassee (SP3)
Von Amtes wegen Mitglied der Geschäftsleitung ist das Co-Generalsekretariat : Andrea Sprecher und Jonas Steiner (1 Stimme).
Wie bei Gesamterneuerungswahlen üblich wird am 7. Juli die gesamte Geschäftsleitung neu gewählt/bestätigt.
Eure Kandidaturen für die Geschäftsleitung (Präsidium, Finanzdelegierte:r, Mitglied) könnt ihr bis zum 29. Mai per Mail bei Co-Generalsekretärin Andrea Sprecher (asprecher@spzuerich.ch) einreichen.
Bitte beachtet, dass die Unterlagen am 9. Juni an die Delegierten verschickt werden. Bewerbungen, die nach der Frist vom 29. Mai bei uns eintreffen, können für den Versand nicht mehr berücksichtigt werden.
Damit ihr euch in etwa vorstellen könnt, welcher Zeitaufwand mit dem GL-Mandat verbunden ist (im Anschluss findet ihr ebenfalls den Auszug aus den Statuten zur Geschäftsleitung):
- Die Geschäftsleitung tagt im Schnitt (in Wahljahren alle 2 Wochen) alle drei Wochen donnerstags um 19 Uhr (während der offiziellen Schulferien finden in der Regel keine Sitzungen statt).
- Dazu kommt die jeweilige Vor- und Nachbearbeitungszeit sowie die Mitarbeit in Arbeitsgruppen und adhoc-Projekten.
- Die Teilnahme an Delegiertenversammlungen (ca. viermal im Jahr).
- Zwei Retraiten der Geschäftsleitung (Freitag und/oder Samstag).
Auszug aus den Statuten
GESCHÄFTSLEITUNG
ART. 11 Abs. 1
Die Geschäftsleitung besteht aus dem Präsidium, der_dem Finanzdelegierte_n, den 9 von der Delegiertenversammlung gewählten Mitgliedern, einer Vertretung des Fraktionsvorstandes des Gemeinderates der Stadt Zürich, den Stadträt_innen und dem Sekretariat, jedoch höchstens aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern. Bei Stichentscheiden unter der Leitung eines Co-Präsidiums muss das Präsidium zu einer gleichen Meinung gelangen. Das Sekretariat ist mit einer Stimme vertreten.ART. 11 Abs. 2 Die Mitglieder des Stadtrates der Partei und die Vertretung des Fraktionsvorstandes nehmen ohne Stimmrecht Einsitz in die Geschäftsleitung.
ART. 12 Abs. 1
Die Geschäftsleitung entscheidet über tagespolitische und operationelle Belange der Partei, namentlich über Stellungnahmen zuhanden der Öffentlichkeit, Durchführung von Veranstaltungen, Vorbereitung von Anträgen an die übergeordneten Gremien sowie Umsetzung ihrer Aufträge.
ART. Abs. 2
Sie bestimmt die städtischen Mitglieder des Personalausschusses der städtischen und kantonalen Geschäftsleitung für personelle Belange des gemeinsamen Sekretariats.
ART. 12 Abs. 3
Sie erstattet dem Parteivorstand jährlich über die Parteifinanzen in Form einer Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) Bericht.
ART 12 Abs. 4
Die Geschäftsleitung tritt zusammen, so oft es die Geschäfte erfordern.